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Kindergeldantrag: so klappt es garantiert

Kindergeld zu beziehen erfordert in Deutschland einen speziellen Antrag. Dieser sogenannte Kindergeldantrag ist bei der Familienkasse einzureichen. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten!

Du fragst dich bestimmt, was es da denn zu beachten gibt? Wir verraten es dir!

Kindergeldantrag an die Familienkasse

Warum Kindergeld beantragen?

Die Geburts eines Kindes ist für Eltern ein wunderschönes Erlebnis und macht eine Familie in aller Regel erst komplett. Doch mit der Geburt ergibt sich für Eltern oftmals auch deutlich mehr Stress. Denn nicht nur das Baby möchte Aufmerksamkeit, auch müssen Mama und Papa zahlreiche Anträge stellen. Ein Antrag ist der Kindergeldantrag. Der deutsche Staat zahlt Eltern jeden Monat eine fixe Summe, die als Kindergeld bekannt ist. Sie soll dabei helfen, den Lebensunterhalt von Kindern und Jugendlichen zu decken oder davon zumindest einen Teil ausmachen. Damit Eltern Kindergeld bekommen, muss aber zuvor ein entsprechender Kindergeldantrag gestellt werden. Die Antragsstellung ist dabei für viele Eltern eine wahre Hürde! Wir erklären aber warum es dies eigentlich garnicht sein muss.

Den Kindergeldantrag müssen Sie schriftlich stellen und dafür spezielle Formulare verwenden. Nach der Geburt des Kindes muss dann nur noch die Geburtsurkunde nachgereicht werden, damit der Antrag auf Kindergeld auch bearbeitet und letzten Endes bewilligt werden kann. Zuständig für das Kindergeld ist immer die örtliche Familienkasse. Dort wird der Kindergeldantrag gestellt. Eine Ausnahme bildet der Öffentliche Dienst. Wer hier beschäftigt ist, stellt den Antrag auf Kindergeld bei der eigenen Vergütungsstelle oder beim Dienstherren. Was ansonsten rund um den Kindergeldantrag noch wichtig ist, erfahren Sie in den nachfolgenden Abschnitten.

Wann Kindergeldantrag stellen? Ist dieser auch rückwirkend gültig?

Die Bearbeitung von Anträgen fürs Kindergeld dauert – je nach zuständiger Familienkasse – vier bis sechs Wochen. Aus diesem Grund sollten Sie den Kindergeldantrag möglichst frühzeitig stellen. Dies ist auch schon während der Schwangerschaft möglich und es müssen dann nur noch wenige Angaben nachgetragen und nachgereicht werden. Dazu zählen:

Alle diese Daten und Unterlagen erhalten Sie erst nach der Geburt, sodass diese dann entsprechend nachzureichen sind.

Ein Kindergeldantrag ist dabei auch rückwirkend wirksam und das Kindergeld wird in jedem Fall ab der Geburt Ihres Kindes gezahlt. Sollten Sie den Kindergeldantrag erst später stellen, erhalten Sie für die vorherigen Monate eine Nachzahlung. Anspruch auf Kindergeld haben Sie dabei für jeden Monat, in dem das Kind bereits geboren war. Das heißt: Auch wenn das Baby erst am 28. Februar zur Welt kommt, erhalten Sie für den Februar dennoch das volle Kindergeld ausgezahlt.

Das Kindergeld wird dann ohne jegliche Einschränkungen bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Doch auch darüber hinaus kann noch Anspruch auf Kindergeld bestehen. Hierfür sind dann allerdings bestimmte Voraussetzungen notwendig, sodass Sie auch für ein volljähriges Kind weiterhin Kindergeld erhalten können.

Hinweis: Das Kindergeld erhalten Sie vollständig ab den ersten Geburtsmonat. Selbst wenn ihr Baby am 28. Februar zur Welt kommt, erhalten Sie das Kindergeld für Februar in voller Höhe!




Wichtige Unterlagen für den Kindergeldantrag

Damit Sie überhaupt Kindergeld erhalten können, muss natürlich die Existenz des Kindes erst einmal nachgewiesen werden. Ebenso auch Ihr Verhältnis zum Kind. Dies kann beides durch die Geburtsurkunde geschehen, die somit von der Familienkasse in jedem Fall verlangt wird. In einigen Fällen wird stattdessen auch eine Geburtsbescheinigung verlangt. Diese bestätigt ebenso, dass ein Kind zur Welt gekommen ist und wer die Eltern sind. In späteren Fällen, in denen die Existenz des Kindes nachgewiesen werden muss, wird in aller Regel die Haushaltsbescheinigung Kg3a verlangt. Damit wird deutlich gemacht, dass das Kind zum Antragssteller gehört, der das Kindergeld beantragt hat.

Checkliste Antrags-Unterlagen

Wichtig: Seit dem 1. Januar 2016 muss im Kindergeldantrag die Steueridentifikationsnummer angegeben werden. Hierbei wird jeweils die Nummer beider Elternteile sowie auch des neugeborenen Kindes verlangt. Andernfalls wird der Kindergeldantrag nicht bearbeitet.

Weitere » Kindergeld Formulare « haben wir für Sie übersichtlich bereitgestellt.

In welcher Form lässt sich Kindergeld beantragen?

Die Antragsstellung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und kann in aller Regel auch nur mit den bereitgestellten Formularen der Familienkasse vorgenommen werden. Eine eigene, schriftliche Beantragung vom Kindergeld ist nicht möglich. Den ausgefüllten Antrag müssen Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse einreichen.

Ausgefüllt werden kann das Antragsformular dabei sowohl online bei der Agentur für Arbeit als auch handschriftlich nach PDF-Download. Ob Sie den Antrag vorher online bearbeiten oder dies per Hand erledigen, steht Ihnen frei. Grundsätzlich muss der Kindergeldantrag handschriftlich unterschrieben werden, wobei seit einiger Zeit auch die Schriftform ausreichend ist. Eine elektronische Signatur wäre somit ebenfalls ausreichend.

Wer kann Kindergeld für ein Kind beantragen?

Kindergeld können Sie nicht nur als Eltern beantragen. Grundsätzlich ist jeder kindergeldberechtigt, der als Erziehungsberechtigter auftritt. Das können auch Großeltern oder andere Zieheltern sein. Im Falle von Waisenkindern können also auch Pflege- oder Adoptiveltern den Antrag auf Kindergeld stellen oder erhalten die Auszahlung des Kindergelds. Voraussetzung ist dabei, dass der hauptsächliche Wohnsitz innerhalb Deutschlands liegt und dass das betreffende Kind im gleichen Haushalt lebt.

Dauer des Kindergeldantrags und wie es weiter geht

Nach dem Sie den Kindergeldantrag gestellt haben, dauert es vier bis sechs Wochen, ehe Sie etwas hören dürften. Im Anschluss erhalten Sie ein Schreiben, in dem Sie die zugeteilte Kindergeldnummer finden. Ebenso wird auch mitgeteilt, zu welchem Termin die Auszahlungen des Kindergelds durchgeführt werden. Dies hängt jeweils mit der letzten Ziffer der Kindergeldnummer zusammen.

Als Kindergeldberechtigter wissen Sie somit jederzeit, zu welchem Termin das Kindergeld ausgezahlt wird. Das ist nämlich nicht immer der Tag im Monat. Aber auch hierfür haben wir auf unserer Seite die Überweisungstermine für Sie aufgelistet.

Wann verjährt der Anspruch auf Kindergeld?

In einigen, wenigen Fällen vergessen es Eltern, den Antrag auf Kindergeld zu stellen oder dieser geht unter. Stress mit dem neuen Baby, man muss sich als Familie finden. Irgendwann fällt dann natürlich auf, dass man gar kein Kindergeld bekommt. Hat man dann noch eine Möglichkeit, dieses nachträglich geltend zu machen?

Grundsätzlich ja. Denn die Verjährungsfrist für das Kindergeld liegt bei vier Jahren. Das heißt: Auch noch kurz vor dem vierten Geburtstag Ihres Kindes können Sie noch nachträglich Kindergeld ab dem Monat der Geburt beantragen – und erhalten dann eine entsprechende Nachzahlung. Geregelt wird das durch ein Gesetz. Der Anspruch auf Sozialleistungen gemäß § 45 SGB I ist klar definiert und hier wurde eine Verjährungsfrist von vier Jahren festgelegt. Stellen Sie den Antrag dann allerdings verspätet, kann es schwierig sein, den Anspruch doch noch durchzusetzen.

Welche Gründe gibt es, Kindergeld auch für volljährige Kinder zu erhalten?

Wird Ihr Kind volljährig wird sich die Familienkasse in den allermeisten Fällen von sich aus bei Ihnen melden und abfragen, in welcher beruflichen Situation sich Ihr Kind befindet. Für Kinder, die noch zur Schule gehen, wird das Kindergeld ebenso weiterhin gezahlt, wie auch für Kinder, die eine Ausbildung oder ein Studium durchlaufen. Dies gilt hierbei aber nur für die jeweils erste Ausbildung oder das erste Studium, das begonnen wird.

In aller Regel müssen Sie dem Antrag zur Weiterzahlung dann eine Schul- oder Ausbildungsbescheinigung beifügen oder eben die Immatrikulationsbescheinigung mitsenden. Für Kinder, die weder zur Schule gehen oder eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, müssen Sie die Anlage Kg11a beifügen. Diese bezieht sich auf Kinder ohne Arbeit.

Eine Ausnahme bilden zudem volljährige Kinder mit Behinderungen. Hier wird dann ein amtlicher Nachweis über die Behinderung angefordert, den Sie entsprechend einreichen müssen.

Fazit: Der Kindergeldantrag muss sorgfältig gestellt werden

Nach der Geburt eines Kindes haben Sie als Eltern viel zu tun. Dummerweise kommt dazu noch der Kindergeldantrag. Hierzu gibt es einiges zu beachten. Planen Sie diesen Antrag daher sorgfältig und achten Sie auf Vollständigkeit.

Am besten Sie bereiten den Antrag schon in der Zeit der Schwangerschaft vor. So müssen Sie nach der Geburt Ihres Kindes nur noch auf die Steueridentifikationsnummer sowie auf die Geburtsurkunde warten. Anschließend dauert es dann vier bis sechs Wochen, ehe Ihr Antrag auf Kindergeld abschließend bearbeitet wurde und Ihnen die Auszahlungstermine sowie die Kindergeldnummer mitgeteilt werden. Fortan erhalten Sie das Kindergeld jeden Monat ausgezahlt – mindestens bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Anschließend wird Kindergeld noch gezahlt, wenn sich Ihr Kind in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Auch bei einem weiteren Schulbesuch erhalten Sie noch Kindergeld. Ein entsprechender Nachweis wird von der Familienkasse dann allerdings angefordert. Für Kinder mit Behinderung gelten gesonderte Regeln und Anträge.

Kindergeld können Sie dabei nicht nur als leibliche Eltern für ein Kind beantragen und erhalten. Auch Pflegeeltern, Adoptiveltern oder die Großeltern können beispielsweise in Frage kommen. Voraussetzung ist hier, dass Sie die Sorgeberechtigten des Kindes sind und dass dieses bei Ihnen im Haushalt lebt. Nähere Auskünfte zu derartigen Sonderfällen erteilt Ihnen auch immer die örtlich Familienkasse, die für das Kindergeld zuständig ist.

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