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Kindergeld 2016

1.1 Kindergeld 2016 Anspruch?




Für die Beantragung vom Kindergeld 2016 gilt es nicht nur den Antrag korrekt auszufüllen, sondern diesen auch gemeinsam mit den richtigen Dokumenten bei der Familienkasse einzureichen. Die einzelnen Kindergeldbelege weisen dabei beispielsweise nach, wo ein Kind lebt, wer die erziehungsberechtigte Person ist und was es aktuell macht.

Der Glaube übrigens, dass das Kindergeld einzig und allein für die Kinder da ist und das Kind einen Anspruch auf das Kindergeld 2016 besitzt, ist grundsätzlich nicht richtig. Das Kindergeld ist vielmehr als steuerliche Entlastung zu verstehen und wird Eltern zugesprochen, die mit Mehrausgaben zu rechnen haben. So können auch jeweils nur die Eltern Kindergeld beantragen, die diese Steuerentlastung tatsächlich für sich verzeichnen. Ausnahmen bilden Kindesaufnahmen von z.B. den Großeltern oder Abzweigungsanträge.




Abgesehen davon können nur Anspruchsberechtigte das Kindergeld 2016 beantragen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder deren Aufenthalt sich in Deutschland befindet. Das Reglement für das Kindergeld für Ausländer und Deutsche, die im Ausland leben, unterscheidet sich erheblich von den standardisierten Regelungen der Bundesrepublik. Deutsches Kindergeld im Ausland zu beziehen ist jedoch möglich!

Eine bindende Voraussetzung für den Erhalt des Kindergelds bleibt vor allem das jeweilige Sorgerecht. Eltern haben die Möglichkeit, eine Abtretungsanzeige an die Familienkasse abzugeben und zum Beispiel den Großeltern einen Antrag auf Kindergeld zu ermöglichen, sofern das Kind bei den Großeltern lebt. Diese Abtretung kann zu jedem Zeitpunkt auch begrenzt rückwirkend erfolgen. Verstirbt ein Elternteil der sorgeberechtigten Eltern, müssen die Großeltern dies bei der Familienkasse nachweisen.




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