Kindergeld-Auszahlungstermine Glossar
Erklärung wichtiger Begriffe rund um die Kindergeld Auszahlungstermine
Kindergeld
Das Kindergeld ist mit Abstand die wichtigste Familienleistung in Deutschland und wird im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) sowie dem Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt.
Kindergeldzahlung
Die Kindergeldzahlung richtet sich nach der Kindergeldnummer und wird im Normalfall erst zur Volljährigkeit des Kindes unterbrochen. Eine weitere Beantragung ist möglich.
Auszahlungstage
Die Auszahlungstage vom Kindergeld variieren und sind nicht fest. Siehe dazu auch Punkt „Kindergeldzahlung“ und „Kindergeld Auszahlungstermine“.
Erstbezieher
Als Erstbezieher bezeichnet man den Kindergeldberechtigten, der zum ersten Mal das Kindergeld beantragt. Dies ist bei dem erstgeborenen Kind der Fall oder bei Einreise in Deutschland mit einer Familie.
Kindergeld Auszahlungstermine
Die Kindergeld Auszahlungstermine sind ein anderer Begriff für „Kindergeldzahlung“ – drücken aber das Selbe aus. Die Kindergeldauszahlung erfolgt nach der Kindergeldnummer.
Kindergeldnummer
Die Kindergeldnummer wird nach der ersten Beantragung zugeteilt. Je Familie gibt es immer nur eine feste Kindergeldnummer. Mehrere Nummern – beispielsweise je Kind oder Ähnliches- gibt es nicht. Einzige Ausnahme, wenn der Kindergeldberechtigte wechselt, zum Beispiel bei einer Scheidung.
Bewilligungsbescheid
Der Bewilligungsbescheid ist die schriftliche Zusage zur Kindergeldzahlung. Der erste Bewilligungsbescheid ist meist bis zur Volljährigkeit des Kindes gültig. Änderungen bei Umzug, Heirat und Scheidung, Tod des Kindes usw. sind gegenüber der Familienkasse dennoch mitzuteilen.
Endziffer
Die Endziffern der Kindergeldnummer regelt die Kindergeld Auszahlungstermine. Je höher die letzte Ziffer ist, desto später wird das Kindergeld an den Kindergeldberechtigten ausgezahlt.
Abkürzung FK
Die Abkürzung FK steht innerhalb der Kindergeldnummer für „Feste Kindergeldnummer“ und wurde zur besseren Zuordnung von der Familienkasse eingeführt.
Familienkasse
Die Familienkasse unterliegt der Agentur für Arbeit und bearbeitet das Kindergeld und den Kinderzuschlag.
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