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Unterlagen für Kindergeld in Fremdsprachen

Unterlagen in Fremdsprachen

Unterlagen in Fremdsprachen

Die Bundesrepublik Deutschland entwickelt sich mehr und mehr zu einem Land mit einer multikulturellen Gesellschaft. Immer mehr Zuwandererfamilien leben in Deutschland. Darunter sind viele, die Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld haben.

Bei der Arbeit, im Alltagsleben und im Umgang mit Behördenangelegenheiten sind mangelnde Kenntnisse der deutschen Sprache für die ausländischen Mitbürger oftmals immer noch eine schwierige Hürde. Der zunehmende Ausländeranteil in der Bevölkerung und der aktuelle Fachkräftemangel in den Betrieben vor Ort hat mittlerweile in großen Unternehmen und gerade auch in vielen kleinen Betrieben zu einem Umdenken geführt. Mehrsprachigkeit in der Arbeitswelt ist der neue Trend.

Inhalt des Artikels
Wann haben ausländische Familien Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld?
In welchen Sprachen gibt es Hilfen für Kindergeldanträge?
Quellen der Recherche
www.arbeitsagentur.de | Kindergeld, Kinderzuschlag, Formulare
www.dasregionale.ag | Branchenbuch in neun Sprachen
www.focus.de | Artikel über Deutsche mit Migrationshintergrund

Die Firmen können so fehlende Arbeitskräfte leichter ersetzen. Doch auch für die ausländischen Arbeitskräfte bringt die Mehrsprachigkeit innerhalb des Betriebes Vorteile mit sich, da sie unter Umständen in ihrer Muttersprache oder zumindest in Englisch kommunizieren können. Auch die Familienkasse hat sich inzwischen auf den stetig anwachsenden Anteil der ausländischen Bevölkerung und den allgemeinen Trend zur Mehrsprachigkeit reagiert und bietet zur Erleichterung der Antragsstellung auf Kindergeld die wichtigsten Formulare in verschiedenen Fremdsprachen an.

Wann haben ausländische Familien Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld?

In Deutschland hat etwa jeder Fünfte ausländische Wurzeln. Das bedeutet, dass in der Bundesrepublik fast 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund leben. Davon haben rund 8,6 Millionen einen deutschen Pass. Doch auch viele Familien ohne deutsche Staatsangehörigkeit haben einen Anspruch auf Kindergeld. So können Staatsangehörige aus einem der Mitgliederstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes in Deutschland Kindergeld beziehen, sofern sie in Deutschland wohnen oder erwerbstätig sind. Für sie gelten die gleichen Bedingungen wie für alle Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Familien aus Algerien, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei erhalten aufgrund von zwischenstaatlichen Abkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen Herkunftsland Kindergeld, sofern sie in Deutschland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt sind oder alternativ Arbeitslosengeld oder Krankengeld beziehen. Alle ausländischen Mitbürger aus anderen Ländern können Kindergeld erhalten, wenn sie mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland erwerbstätig sind und der Aufenthalt voraussichtlich dauerhaft ist.

In welchen Sprachen gibt es Hilfen für Kindergeldanträge?

Inzwischen bietet die Bundesagentur für Arbeit speziell für ausländische Mitbürger diverse Formulare als Übersetzungen in anderen Sprachen an. So sind etwa Antragsvordrucke zum Erhalt von Arbeitslosengeld II sowie das Merkblatt zum Sozialgesetzbuch in Türkisch, Russisch und Englisch erhältlich.

Die Familienkasse ist für die Beantragung und für die Auszahlung von Kindergeld zuständig und gehört ebenfalls der Bundesagentur für Arbeit an. Kindergeldanträge sind jedoch bis heute nur in deutscher Sprache erhältlich.

Allerdings hält die Familienkasse für ausländische Antragssteller Ausfüllhinweise in russischer und türkischer Sprache bereit. Ein vollständiger Kindergeldantrag besteht aus mehreren Antragsformularen. Im Hauptantragsformular müssen Angaben zur antragsstellenden Person sowie gegebenenfalls zum Ehepartner sowie zur Kontoverbindung für die spätere Auszahlung des Kindergeldes gemacht werden. Für jedes Kind, für das Kindergeld beantragt wird, ist die sogenannte Anlage Kind auszufüllen. Dabei müssen neben den personenbezogenen Angaben zum Kind das Kindschaftsverhältnis sowie Angaben zum Ausbildungsstatus des Kindes getätigt werden.

Kindergeld wird übrigens einkommensunabhängig für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gewährt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Zahlung des Kindergeldes jedoch bis maximal zum 25. Lebensjahr des Kindes fortgeführt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind sich über das 18. Lebensjahr hinaus noch in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindet. Für arbeitslose Kinder gibt es maximal bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld. Die Ausfüllhinweise für ausländische Antragsteller – erklärt in der jeweiligen Sprache, welche Angaben in den einzelnen Formularen gemacht werden müssen. Ausländische Antragsteller können so den Ausfüllhinweisen in ihrer Muttersprache folgend die notwendigen Angaben in das entsprechende Originalformular übertragen.

Die Angaben im Hauptantrag sowie in den Anlagen Kind müssen jedoch in Antragsformularen in deutscher Sprache eingetragen werden. Für ausländische Antragsteller mit anderen Muttersprachen als türkisch oder russisch sind derzeit leider noch keine Hilfen vorhanden. Außer dem normalen Hauptantrag und der Anlage Kind zum Erhalt von Kindergeld gibt es weitere Formulare, die je nach individueller Situation ausgefüllt werden müssen. So muss etwa für Kinder, die sich in der Schulausbildung befinden, eine Schulbescheinigung beigefügt werden. Entsprechende Bescheinigungen sind auch für Kinder in der Berufsausbildung oder im Studium notwendig.

Für die sogenannten Sonderformulare gibt es zurzeit leider noch keine speziellen Übersetzungshilfen. Wird der Antrag auf Kindergeld von der Familienkasse bewilligt, erhält der Antragsteller einkommensunabhängig derzeit für das erste und zweite Kind je 184 Euro. Für das dritte Kind gibt es 190 Euro, für jedes weitere Kind zahlt die Familienkasse 215 Euro. Familien mit einem Mindesteinkommen von 900 Euro und Alleinerziehende mit einem Mindesteinkommen von 600 Euro können zusätzlich zum regulären Kindergeld einen Kindergeldzuschlag beantragen, sofern bestimmte Höchsteinkommensgrenzen nicht überschritten werden. Die Beantragung eines Kindergeldzuschlages ist jedoch nur dann möglich, wenn keine weiteren Sozialleistungen empfangen werden.

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