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Kindergeld 2011: Dein Kindergeld in der Übersicht!

-Kindergeld 2011: Schnellzugriff-

Wer kann Kindergeld 2011 beziehen?

Wofür ist Kindergeld da?

Wie beantrage ich das Kindergeld 2011?

Kindergeld 2011 im öffentlichen Dienst

Wo beantrage ich als normaler Bürger das Kindergeld 2011?

Wie hoch ist das Kindergeld 2011?

Wie und wann wird das Kindergeld 2011 ausgezahlt?

Wie lange kann man Kindergeld beziehen?

Behinderte Kinder

Kindergeld 2011 als Kind beantragen – geht das?

Wer kann Kindergeld 2011 beziehen?Mädchen mit Kindergeld

Grundsätzlich kann jeder deutsche Bundesbürger mit einem Kind, dass Kindergeld beantragen.

Für ausländische Mitbürger greift in der Regel auch das Recht das Kindergeld zu beziehen – dies richtet sich aber nach dem Aufenthaltstitel.

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Wofür ist Kindergeld da?

Diese Leistung soll Familien unterstützen und ein Teil der Mehrkosten, die das Kind verursacht, auffangen.

Natürlich reicht das Kindergeld nicht um den kompletten Bedarf einen Kindes abzudecken. Muss aber auch nicht, da die Entscheidung ein Kind zu bekommen, nicht von staatlichen Leistungen abhängig gemacht werden sollte.

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Wie beantrage ich das Kindergeld 2011?

Wie bei jeder deutschen Behörde wird dies nicht ohne die passenden Formulare klappen. Die Beantragung vom Kindergeld ist aber sehr einfach und unkompliziert geregelt. Die Formulare mit den Anleitungen können Sie bequem auf Familienkasse.de herunterladen.

Für die erste Beantragung vom Kindergeld für ein neugeborenes Kind, wird lediglich der Hauptantrag auf Kindergeld KG1 und die passende Geburtsbescheinigung vom Standesamt benötigt.

Die vier Geburtsbescheinigungen für verschiedene Zwecke  erhält man in der Regel automatisch zugeschickt bzw. ausgehändigt. Es ist nur darauf zu achten, dass die passende Geburtsbescheinigung den Aufdruck: Für die Beantragung vom Kindergeld enthält und man diese im Original der Familienkasse zuschickt.

Falls es sich um die Geburt von einem weiteren Kind handelt, kann man anstatt dem KG1 den Kurzfragebogen KG1k verwenden. Die originale Geburtsbescheinigung ist aber in jedem Fall mit beizulegen.

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Kindergeld 2011 im öffentlichen Dienst

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst müssen das Kindergeld bei Ihrem Dienstherrn beantragen. Dieses wird dann mit den monatlichen Bezügen ausgezahlt.

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Personalstelle, welche Unterlagen genau benötigt werden. Es können Abweichungen zwischen dem öffentlichen und nicht-öffentlichen Dienst bei der Beantragung auftreten. Bitte verwenden Sie auch nicht die allgemein gültigen Formulare. Lassen Sie sich im Zweifel die richtigen Anträge von Ihrem Dienstherrn zur Verfügung stellen.

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Wo beantrage ich als normaler Bürger das Kindergeld 2011?

Die Beantragung erfolgt ausschließlich über Ihre zuständige Familienkasse. Bitte wenden Sie sich nicht an andere Behörden oder an die Arbeitsagentur. Diese sind nicht zuständig und würden ebenfalls auf die Familienkasse verweisen müssen.

Falls Sie sich Anträge zuschicken lassen möchten, oder Sie sich nicht sicher sind, welche Familienkasse die richtige ist, dann rufen Sie bei der Hotline an.

Eine Liste der Familienkassen finden Sie aber auch hier unter Familienkassen – Ortsverzeichnis.

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Wie hoch ist das Kindergeld 2011?

Die Kindergeldhöhe richtet sich nach der Anzahl Ihrer Kinder. So werden für die ersten beiden Kinder, je Kind 184 Euro bewilligt. Für das dritte 190 und ab dem vierten sogar 215 Euro mtl.

Als kurze Übersicht:

1.Kind: 184 Euro

2.Kind: 184 Euro

3.Kind: 190 Euro

4.Kind: 215 Euro

5. und jedes weitere Kind: 215 Euro

Für drei Kinder erhält man also beispielsweise 558 Euro mtl.

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Wie und wann wird das Kindergeld 2011 ausgezahlt?

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung. In Fällen, wo kein Girokonto vorhanden ist, kann auch eine Auszahlung per Scheck vorgenommen werden.

Barzahlungen sind nicht vorgesehen, da diese den Verwaltungsaufwand für die Behörde nur unnötig erhöhen würde.

Bei der Zahlung mit dem Scheck ist zu erwähnen, dass die Auszahlung sich mit dem entsprechenden Postversand verzögert und somit erst 2-3 Tage später zur Verfügung steht.

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Der Überweisungszeitpunkt ist übrigens dynamisch. Das heißt, dass es kein festes Datum für die Auszahlung des Kindergelds gibt.

Die Auszahlungstermine 2011 richten sich nach Ihrer Kindergeldnummer. Diese wird bei der Beantragung vom Kindergeld 2011 festgelegt und bleibt einem, ähnlich wie bei der Steuer-ID vom Finanzamt, ein lebenlang gleich.

Die letzte Ziffer der Kindergeldnummer weißt den Überweisungszeitpunkt Ihrer Kindergeldzahlung aus. Obwohl es kein immer gleiches Datum für die Zahlung gibt, so existiert aber dennoch eine Liste der Auszahlungszeitpunkte. Hier können Sie übrigens völlig unkompliziert sehen, wann ihre Kindergeld Auszahlungstermine 2011 für Sie stattfinden.

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Wie lange kann man Kindergeld beziehen?

Die Dauer der Auszahlung des Kindergelde richtet sich in erster Linie nach der Tätigkeit Ihres Kindes.

Das Einkommen wird ab 2012 wohl keine Rolle mehr spielen, da ab dort das Kindergeld einkommensunabhängig gezahlt werden wird.

Die Bezugsdauer ist auf das 25. Lebensjahr begrenzt und endet auch dann, wenn sich das Kind noch im Studium oder in der Berufsausbildung befindet. Einzige Ausnahme bildet der Wehr- bzw. Zivildienst. Dieser kann unter bestimmten Voraussetzungen den Bezug vom Kindergeld verlängern.

In den Zeiten, wo das Kind Wehr- oder Zivildienst ableistet, wird übrigens kein Kindergeld gezahlt. Man hat aber dann die Möglichkeit, dass dieser Zeitraum später mit angerechnet wird. Das heißt, wenn das Kind 25 wird und sich noch in der Ausbildung befindet, kann das Kindergeld auf die Dauer verlängert werden, wie vorher der gesetzliche Dienst abgeleistet wurde. Freiwillige Verlängerungen, sowie der freiwillige Dienst von Frauen, können nicht berücksichtigt werden. Die gleiche Regelung gilt auch für Kinder über 21, die arbeitssuchend gemeldet sind.

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Behinderte Kinder

Für Eltern mit behinderten Kindern gelten einige Sonderregelungen.

Eine Begrenzung der Auszahlung bis zum 25. Lebensjahr besteht nicht, wenn die gesundheitliche Einschränkung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist und das Kind sich nicht in der Lage befindet, sich selber zu versorgen.

Dieses muss mit dem Behindertenausweis oder einem amtsärztlichen Gutachten nachgewiesen werden.

Bei starken psychischen Erkrankungen kann auf den Amtsarzt verzichtet werden wenn zu erwarten ist, dass die Untersuchung das Kind nachhaltig schädigen kann!

Eine Zahlung vom Kindergeld kann im Zweifel ein lebenlang gewährt werden! Daher sollte man sich als Betroffener in die Materie einlesen und Kontakt mit seiner Familienkasse aufnehmen.

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Kindergeld 2011 als Kind beantragen – geht das?

Jein… Antragsteller sind immer die Eltern, dass lässt sich nicht ändern, auch wenn die Kinder bereits volljährig sind. Einzige Ausnahme gilt für Kinder ohne Eltern – diese können den Antrag im berechtigten Interesse stellen.

Kinder mit einem eigenen Haushalt haben aber die Möglichkeit, dass Kindergeld im Rahmen der anteiligen Auszahlung zu beantragen. Dabei ist zu sagen, dass die Bearbeitung meist recht lange dauert und wirklich nur dann genutzt werden sollte, wenn die Eltern das Kindergeld nicht freiwillig an den Nachwuchs herausgeben wollen.

Wenn Sie das Kind sind und das Kindergeld 2011 beantragen möchten, sollten sie sich mit der Familienkasse in Verbindung setzen und dort die Details abklären. Nicht immer kann man als Kind das Kindergeld beantragen, auch wenn man einen eigenen Haushalt besitzt. Falls Mutter oder Vater zum Beispiel Unterhalt gewähren, müssen diese dann das Kindergeld beantragen und mit in den Unterhalt einrechnen.

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