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Kindergeld Steuernummer beantragen? Kindergeld ab 2016 nur noch mit der Steuer-Identifikationsnummer!

Ab dem 01.01.2016 muss bei der Beantragung vom Kindergeld die persönliche Steuer-Identifikationsnummer mit angegeben werden. Dabei ist zu beachten, dass auf dem Hauptantragsformular Kg1 oben links die Steuer-Identifikationsnummer des Antragsstellers eingetragen wird und auf der Anlage Kind die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes selbst.

Wird mir ohne Steuer-Identifikationsnummer das Kindergeld gestrichen?

Unserer Recherche zur Folge gehen wir nicht davon aus. Sollten Sie das Kindergeld bereits beziehen wird es unserer Meinung nach auch bei einer noch fehlenden Steuer-Identifikationsnummer nicht zum 01.01.2016 eingestellt. Unvollständige Datensätzen wird die Familienkasse allerdings ergänzen wollen. Hierfür steht dem Amt eine maschinelle Anfrage bei dem Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass zuerst dieser Weg genutzt werden wird. Erst wenn die jeweilige Steuer-Identifikationsnummer nicht ermitteln werden konnte, wird die Familienkasse die Kindergeldbezieher anschreiben.

Musterschreiben für die Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer an die Familienkasse

Wer auf Nummer Sicher gehen möchte, kann der Familienkasse aber natürlich auch selbst direkt die Steuer-Identifikationsnummern mitteilen. Hierfür haben wir euch extra ein Musterschreiben online gestellt.:

Anschreiben Kindergeld Steuernummer

Anschreiben Kindergeld Steuernummer

DOWNLOAD Anschreiben Kindergeld Steuer-Identifikationsnummer Familienkasse

Die zuständige Familienkasse finden Sie hier: Familienkassen Ortsverzeichnis.

Kindergeld 2016 für ein neugeborenes Kind beantragen

Möchten Sie das Kindergeld für ein neugeborenes Kind beantragen, müssen Sie ab dem 01.01.2016 zwingend die Steuer-Identifikationsnummer mit angeben. Bitte beachten Sie dabei, dass sowohl Ihre persönliche Steuer-Identifikationsnummer auf dem Formular Kg1, wie auch die Steuer-Identifikationsnummer ihrer Kindes auf der Anlage „Kind“ angeben wird.

Wo Kindergeld Steuernummer beantragen

Die Steuer-Identifikationsnummer haben Sie sehr wahrscheinlich bereits erhalten. Sie finden die Steuer-Identifikationsnummer auf jeder Lohnabrechnung und auf jedem Steuerbescheid. Wenn Sie sich unsicher sind und die Identifikationsnummer lieber noch einmal erfragen möchten, können Sie das Online-Formular vom Bundeszentralamt für Steuern nutzen. Dieses finden Sie hier: https://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Steuerliche_Identifikationsnummer/ID_Eingabeformular/ID_Node.html

Tragen Sie ihre persönlichen Daten ein und klicken Sie auf den Button „Senden“. Bitte beachten Sie, dass die Kindergeld Steuernummer ausschließlich per Post an ihre Meldeadresse verschickt wird. Sollten Sie erst kürzlich umgezogen sein und den Umzug noch nicht bei dem Einwohnermeldeamt angeben haben, holen Sie dies vorher erst nach. Die Bearbeitung ihrer Anfrage für die Kindergeld Steuernummer kann bis zu 4 Wochen dauern.

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