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Kindergeld für volljährige Kinder

Das Kindergeld wird in Deutschland für alle Kinder und Jugendlichen ausgezahlt. Die Kindergeldzahlung endet normalerweise, wenn das Kind achtzehn Jahre alt und damit volljährig wird. Das Gesetz sieht jedoch Ausnahmen vor, bei welchen das Kindergeld auch für volljährige Kinder zur Auszahlung kommt.

Seit Januar 2012 werden bei allen Ausnahmetatbeständen im Kindergeld eventuelle Einkünfte des Kindes nicht mehr berücksichtigt, sodass die Erfüllung der grundlegenden Bedingungen ausreicht. Der fiskalische Sinn des Kindergeldes besteht darin, dass dieses das Existenzminimum des Kindes sicherstellt.

Kindergeld bei der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz

Wenn das volljährige Kind nach einem Arbeitsplatz oder einem Ausbildungsplatz sucht, verlängert sich der Kindergeldanspruch. Der Gesetzestext spricht von einer Berechtigung bis zur Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres bei der Suche nach einem Arbeitsplatz und bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Vollendet ist ein Lebensjahr, wenn der entsprechende Geburtstag gefeiert werden kann. Somit erhält ein volljähriges Kind während der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einem Ausbildungsplatz weiterhin Kindergeld, solange es nicht älter als zwanzig beziehungsweise vierundzwanzig Jahre ist.

Voraussetzung für den Bezug des Kindergeldes ist, dass sich das volljährige Kind als arbeitssuchend gemeldet hat. Die entsprechende Meldung erfolgt beim Jobcenter oder der örtlichen Agentur für Arbeit; die Suche nach einem Ausbildungsplatz wird durch die Registrierung bei der Berufsberatung nachgewiesen. Falls das volljährige Kind einen Studienplatz sucht, erfolgt der Nachweis der Suche nach einem solchen durch die Vorlage von Ablehnungsbescheiden der Universitäten. Wenn das Kind einundzwanzig Jahre alt wird und noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat, ist die Registrierung als ausbildungsplatzsuchend sinnvoll. Möglicherweise erweckt diese Registrierung den Verdacht des Finanzamtes oder der Familienkasse, dass sie lediglich dem verlängerten Kindergeldbezug dient. In der Praxis lässt sich die Angabe des Kindes, gereift zu sein und die Wichtigkeit einer fundierten Berufsausbildung erst jetzt erkannt zu haben, kaum widerlegen, sodass der Kindergeldanspruch besteht.

Kindergeld während der Ausbildung, bei Sonderdiensten und für behinderte Kinder

Auch für volljährige Kinder, welche sich in einer Ausbildung befinden, wird das Kindergeld bis zur Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres gezeigt. Diese Altersgrenze verschiebt sich durch einen Zivildienst oder Wehrdienst von maximal drei Jahren. Der Zeitraum zwischen dem Abitur und dem Beginn des Studiums beziehungsweise zwischen einem Bachelor-Studium und dem anschließenden Master-Studiengang wird ebenfalls als Ausbildungszeit anerkannt, sofern er nicht länger als vier Monate andauert. In anderen Fällen ist die Beantragung des Kindergeldes für volljährige Kinder als ausbildungsplatzsuchend erforderlich.

Die Bezahlung des Kindergeldes für volljährige Kinder in Ausbildung erfolgt auch, wenn diese vorübergehend an einer ausländischen Universität studieren. Die meisten Eltern verabreden mit ihren volljährigen Kindern, dass diese während ihrer Ausbildung die Kindergeldzahlung auf ihr Konto erhalten. Rechtlich gesehen handelt es sich bei diesem Vorgehen um die Abtretung des Kindergeldanspruches der Eltern an ihre Kinder. Neben volljährigen Kindern in Ausbildung erhalten Jugendliche weiterhin Kindergeld, wenn sie am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen oder ein FJS (Freiwilliges Soziales Jahr) beziehungsweise FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) absolvieren. Für behinderte Kinder wird das Kindergeld weiterhin ohne Altersgrenze gezahlt, sofern diese aufgrund ihrer Behinderung sich nicht selbst unterhalten können. Voraussetzung für die Kindergeldzahlung ist jedoch, dass die Behinderung spätestens mit der Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres bestanden hat.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

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